Informationen vom 03.08.20

Informationen vom 03.08.20

Gemäß Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung NRW besteht vorerst bis zum 31. August 2020 auf dem Schulgelände und im Schulgebäude für alle eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

„Eine Ausnahme hiervon gilt für die Kinder, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Lehrkräfte können vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.“


Weitere Informationen zum Schulstart erhalten Sie in den nächsten Tagen per Email.

Hier finden Sie bereits alle Informationen, die das Ministerium gestern veröffentlicht hat: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200803_Schulbeginn/Konzept-angepasster-Schulbetrieb-in-Corona-Zeiten-Beginn-Schuljahr-2020-21.pdf

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